Allgemeine Lieferbedingungen
für gewerbliche Kunden der GerroMed Pflege- und Medizintechnik GmbH („GERROMED“) Papenreye 55, 22453 Hamburg
1. Alle Aufträge oder sonstigen Leistungen werden von GERROMED nur aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, sie haben keine Gültigkeit.
2.1 GERROMEDs Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung zehn (10) Tage nach Eingang bei GERROMED gebunden. Der Vertrag kommt durch GERROMEDs Auftragsbestätigung oder durch GERROMEDs Lieferung / Leistung zustande. Für den Umfang der Leistungspflichten ist GERROMEDs Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben GERROMED im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mündliche Vereinbarungen sind für GERROMED nur verbindlich, wenn GERROMED sie schriftlich bestätigt hat oder ihnen durch Übersendung der Ware entspricht.
2.3 Alle von GERROMED angegebenen Preise gelten zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listenpreisen von GERROMED berechnet, sofern die Lieferung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluß vorgesehen ist. Andernfalls werden die Aufträge zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
3.1 Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart worden sein. Der Kunde ist berechtigt, im Fall der schuldhaften Verzögerung der Lieferung durch GERROMED dieser eine angemessene Frist zur Leistung zu bestimmen. Diese Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Der Kunde muss erklären, ob er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen wird. Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, sofern die Verzögerung der Lieferung von GERROMED zu vertreten ist.
3.2 GERROMEDs Lieferverpflichtung ruht in Fällen höherer Gewalt (einschließlich Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Versandstörungen, behördliche Verfügung usw.). Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig. GERROMED weist darauf hin, dass sie für die Lieferung ihrer Produkte auf die Lieferungen ihrer Lieferanten angewiesen ist. Wird GERROMED trotzt des Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von ihrem Lieferanten mit der für die Erfüllung ihrer Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer benötigten Ware nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, ohne dass GERROMED die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten hat, kann GERROMED von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Kunden anzuzeigen.
3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Beförderer auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
3.4 Falls der Kunde eine Versicherung der Ware für den Transport wünscht, hat er dies GERROMED schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für diese Versicherung trägt der Kunde.
4.1 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug fällig. Ein vereinbarter Skontoabzug ist nicht möglich, wenn fällige offene Forderungen bestehen. Außendienstmitarbeiter von GERROMED sind zur Entgegennehme von Zahlungen ohne Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht nicht berechtigt.
4.2 Gegen Ansprüche von GERROMED kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig sind. Diese Einschränkung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf von GERROMED zu vertretenden Mängeln der gelieferten Ware beruhen.
5.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von GERROMED bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Die Ware bleibt daneben Eigentum von GERROMED bis zur Erfüllung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche von GERROMED.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen die üblichen Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser etc.) zu versichern. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Der Kunde tritt GERROMED sämtliche aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Ansprüche ab. GERROMED nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt und ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für Rechnung von GERROMED einzuziehen. GERROMED behält sich vor, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GERROMED berechtigt, ohne Rücktritt vom Vertrag die Ware herauszuverlangen.
5.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen, Beschädigungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde GERROMED unverzüglich zu benachrichtigen.
5.5 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die GERROMED zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird GERROMED auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
6.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung von GERROMED als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von GERROMED oder durch einen Dritten stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
6.2 Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadensersatz wegen des Mangels, verbleibt die Ware - soweit dies zumutbar ist - beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Das Vorstehende in Ziffer 6.2 gilt nicht, wenn GERROMED vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder aber wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt hat (s. Ziffer 7.4).
6.3 Erkennbare Mängel muss der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.4 Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach der Ablieferung der Ware, sofern GERROMED nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
6.5 GERROMED schließt eine Rücknahme von verkauften mängelfreien Artikeln grundsätzlich aus, es sei denn, sie ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet oder es wurde eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden hierüber getroffen. In diesen Fällen erfolgt die Rücknahme für GERROMED versandkostenfrei. Eine Gutschrift erfolgt nur für wieder verkaufbare Ware, d.h. bei unbeschädigter Verpackung und unbenutzter, unbeschädigter Ware. Artikel in einem nicht mehr wiederverkaufsfähigen Zustand sind nicht retournierbar. Die Gutschrift geschieht in Höhe des Verkaufspreises unter Abzug einer Wiedereinlagerungsgebühr, angefallenen Verpackungs- und Versandkosten und ggf. eingetretenen Wertminderungen.
7.1 Hat GERROMED die Unmöglichkeit der Lieferung zu vertreten, so beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes des unmöglichen Teils der Lieferung. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
7.2 Bei Verzug von GERROMED kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Schadensersatzansprüche des Kunden statt der Lieferung bleiben von der Beschränkung in Ziffer 7.2 unberührt und richten sich nach den Ziffern 7.3 und 7.4
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die über das in diesen Bedingungen Geregelte hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.4 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf.
7.5 Soweit dem Kunden nach den Regelungen in Ziffer 7. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen (Ziffer 6.4: 1 Jahr ab Ablieferung).
7.6 Sollte GERROMED aus Produkthaftung in Anspruch genommen werden oder eine Inanspruchnahme nach Kenntnis des Kunden bevorstehen, so ist der Kunde verpflichtet, zur Abwendung und/oder Verminderung von Schäden alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und GERROMED unverzüglich über alle wesentlichen Umstände in Kenntnis zu setzen.
8.1 Für die Vermietung von Produkten in Deutschland gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 8.1 bis 8.4. Die Aufstellung, der Abbau und die Reinigung der Mietgegenstände obliegen dem Kunden.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur nach Vorschrift und Betriebsanleitung des Herstellerwerkes einzusetzen. Die Mietgegenstände sind im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und stets im sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung der Mietperiode GERROMED mitzuteilen, ob ein Patient eine meldepflichtige Erkrankung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hatte.
8.4 Der Gebrauch des Mietgegenstandes ist einem Dritten nicht gestattet. Ebenso darf Dritten kein Einblick in den technischen Aufbau der Mietgegenstände gewährt werden. Die Mietgegenstände dürfen das Gelände des Kunden nur mit Genehmigung der Firma GERROMED verlassen.
9.1 Wartungsarbeiten an den Vertragsgegenständen dürfen nur von GERROMED–Fachkräften sowie von GERROMED autorisierten Dritten ausgeführt werden.
9.2 GERROMED führt Wartungsarbeiten nur unter den folgenden Voraussetzungen durch:
- a) Der Kunde teilt GERROMED alle Störungen und Schäden an den Vertragsgegenständen sowie alle wesentlichen Änderungen der Betriebsbedingungen unverzüglich mit.
- b) Der Kunde erteilt GERROMED den ungehinderten Zugang zu den Vertragsgegenständen.
- c) Der Kunde erteilt darüber hinaus alle für die Erbringung der Wartungsarbeiten erforderlichen Auskünfte, Informationen und Mitwirkungshandlungen.
- d) Der Kunde nutzt die Vertragsgegenstände bestimmungsgemäß nach den gültigen Bedienungsanleitungen.
- Erwirbt ein Wiederverkäufer Produkte mit Lotnummern, so ist dieser bei Weiterverkauf der Produkte zur entsprechenden Dokumentation verpflichtet, um eine lückenlose Verfolgbarkeit bis zum Endverbraucher zu gewährleisten. Der Wiederverkäufer hat dieses auch dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen, sofern dieser kein Endverbraucher ist.
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. GERROMED ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
11.3 GERROMED ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke im Vertrag. Fehlende oder unwirksame Bestimmungen werden nicht durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt.
Stand: 30. März 2016